NAME DES UNTERNEHMENS:
Stefanie Temml

GEOGRAFISCHE ANSCHRIFT:
Georg Bucherstr. 25d
6094 Axams

KOMMUNIKATIONSDATEN:
Telefon 05234 68311, mobil 0676 600 30 53
Email:office @websen.at, Internet: www.websen.at

KAMMERANGEHÖRIGKEIT:
Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie

UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER:
atu 50138701

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines | Vertragsabschluss | Leistung und Honorar | Präsentationen | Eigentumsrecht und Urheberschutz | Kennzeichnung | Genehmigung | Termine | Zahlung | Gewährleistung | Haftung | Anzuwendendes Recht | Erfüllungsort und Gerichtsstand

Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Webagentur gelten ausschließlich diese ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Webagentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen'' abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss
Die Angebote der Webagentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Webagentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Webagentur als angenommen, sofern die Webagentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, daß sie den Auftrag annimmt.

Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Webagentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Webagentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Webagentur ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats.
Alle Leistungen der Webagentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Webagentur.
Alle der Webagentur erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Webagentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die von der Webagentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Webagentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
Für alle Arbeiten der Webagentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Webagentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Webagentur zurückzustellen.

Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Webagentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Webagentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Webagentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Webagentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Webagentur zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Webagentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Webagentur berechtigt, die präsentierten ldeen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Webagentur nicht zulässig.

Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Webagentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Webagentur und können von der Webagentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der (Nutzung einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Webagentur darf der Kunde die Leistungen der Webagentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Webagentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Webagentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Webagentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Webagentur erforderlich. Dafür steht der Webagentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen der Webagentur bzw. von Werbemitteln, für die die Webagentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Webagentur notwendig.
Dafür stehen der Webagentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

Kennzeichnung
Die Webagentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Webagentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Genehmigung
Alle Leistungen der Webagentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Mit der Freigabe gibt der Kunde seine Zustimmung zur Produktion in der vorgelegten Fassung.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Webagentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftIichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

Termine
Die Webagentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Webagentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Webagentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Webagentur - entbinden die Webagentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Zahlung
Die Rechnungen der Webagentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Webagentur.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Webagentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Webagentur zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Webagentur beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Webagentur keinerlei Haftung.

Haftung
Die Webagentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Webagentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Webagentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Webagentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Webagentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Webagentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Webagentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Webagentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Webagentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Webagentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Webagentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungenen zwischen dem Kunden und der Webagentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Webagentur.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Webagentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Innsbruck als örtlich und sachlich zuständiges Gericht vereinbart.

Axams, Jänner 2002