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NAME
DES UNTERNEHMENS:
Stefanie Temml
GEOGRAFISCHE ANSCHRIFT:
Georg Bucherstr. 25d
6094 Axams
KOMMUNIKATIONSDATEN:
Telefon 05234 68311, mobil 0676 600 30 53
Email:office @websen.at, Internet:
www.websen.at
KAMMERANGEHÖRIGKEIT:
Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie
UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER:
atu 50138701
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines | Vertragsabschluss |
Leistung und Honorar | Präsentationen
| Eigentumsrecht und Urheberschutz | Kennzeichnung
| Genehmigung | Termine | Zahlung
| Gewährleistung | Haftung |
Anzuwendendes Recht | Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Webagentur
gelten ausschließlich diese ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann
wirksam, wenn sie von der Webagentur ausdrücklich und schriftlich
anerkannt werden.
Von diesen ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen'' abweichende oder
diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem
Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Die Angebote der Webagentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen
Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Webagentur gebunden. Aufträge
des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der
Webagentur als angenommen, sofern die Webagentur nicht - etwa durch
Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, daß
sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Webagentur
für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Webagentur
ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte
erhält die Webagentur ein Honorar in der Höhe von 15% des
über sie abgewickelten Werbeetats.
Alle Leistungen der Webagentur, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das
gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Webagentur.
Alle der Webagentur erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen
Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche
Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Webagentur sind grundsätzlich unverbindlich.
Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die von
der Webagentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen,
wird die Webagentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der
Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht
und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
Für alle Arbeiten der Webagentur, die aus welchem Grund auch immer
nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Webagentur eine
angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung
erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte
Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Webagentur
zurückzustellen.
Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Webagentur ein
angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand
der Webagentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher
Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation
keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Webagentur, insbesondere
die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Webagentur;
der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter
zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Webagentur
zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte
für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der
Webagentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Webagentur
berechtigt, die präsentierten ldeen und Konzepte anderweitig zu
verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren
Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige
Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Webagentur nicht
zulässig.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Webagentur einschließlich jener aus Präsentationen
(z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen,
Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso
wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum
der Webagentur und können von der Webagentur jederzeit - insbesondere
bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der
Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der (Nutzung
einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und
im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der
Webagentur darf der Kunde die Leistungen der Webagentur nur selbst,
ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des
Agenturvertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Webagentur durch den Kunden sind
nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Webagentur und - soweit die
Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Webagentur, die über den
ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht,
ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt
ist - die Zustimmung der Webagentur erforderlich. Dafür steht der
Webagentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung
zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung
festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 %
des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung
der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen der Webagentur bzw. von Werbemitteln,
für die die Webagentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen
erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist - unabhängig
davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls
die Zustimmung der Webagentur notwendig.
Dafür stehen der Webagentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle
Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung,
im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages
nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten
Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung
mehr zu zahlen.
Kennzeichnung
Die Webagentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Webagentur und allenfalls auf den Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Genehmigung
Alle Leistungen der Webagentur (insbesondere alle Vorentwürfe,
Skizzen, Reinzeichnungen, und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen
und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe
gelten sie als vom Kunden genehmigt. Mit der Freigabe gibt der Kunde
seine Zustimmung zur Produktion in der vorgelegten Fassung.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-
und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen
lassen. Die Webagentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung
nur auf schriftIichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten
hat der Kunde zu tragen.
Termine
Die Webagentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.
Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst
dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn
er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat.
Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Webagentur.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des
Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Webagentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere
Verzögerungen bei Auftragnehmern der Webagentur - entbinden die
Webagentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Die Rechnungen der Webagentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug
ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von
derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Webagentur.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen
nach Leistung durch die Webagentur schriftlich geltend zu machen und
zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen
steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die
Webagentur zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens
bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Webagentur
beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden
übernimmt die Webagentur keinerlei Haftung.
Haftung
Die Webagentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung
der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und
den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken
hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der
wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Webagentur
vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich.
Er wird eine von der Webagentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein
von der Webagentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben,
wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen)
Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der
Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens)
verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Webagentur für Ansprüche, die auf Grund
der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den
Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die
Webagentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet
die Webagentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des
Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für
allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche
Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme
(der Verwendung eines Kennzeichens) die Webagentur selbst in Anspruch
genommen wird, hält der Kunde die Webagentur schad- und klaglos:
Der Kunde hat der Webagentur somit sämtliche finanzielle und sonstige
Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen,
die der Webagentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungenen zwischen dem Kunden und der Webagentur ist
ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Webagentur.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen
der Webagentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Innsbruck
als örtlich und sachlich zuständiges Gericht vereinbart.
Axams, Jänner 2002
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